Laden Sie die Allgemeinen Lieferbedingungen herunter
Bitte nehmen Sie sich die Zeit, unsere Allgemeinen Lieferbedingungen zu lesen.
Sollten Sie Fragen haben oder zusätzliche Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren, damit wir Ihnen weiterhelfen können.
Falls keine anderweitige Vereinbarung vorliegt, finden diese „Allgemeinen Lieferbedingungen“ auf alle an STRECON A/S (hiernach STRECON) ausgestellte und von STRECON angenommenen Kaufaufträgen Anwendung. Durch seinen Kaufauftrag bestätigt der Käufer seine Annahme der Allgemeinen Lieferbedingungen von STRECON. Dies gilt auch, falls diese Bedingungen den Bedingungen des Käufers entgegenstehen.
§1 Incoterms
Die internationalen Incoterm-Regeln für die Auslegung der Handelsbedingungen treffen auf die hierin enthaltenen Begriffe zu. STRECON akzeptiert die Incoterms 2010.
§2 Auftragsbestätigung
Ein Auftrag gilt nicht als von STRECON angenommen, bis die schriftliche Auftragsbestätigung von STRECON dem potenziellen Käufer zugestellt worden ist. Angebote, Proforma-Rechnungen etc. müssen von STRECON bestätigt werden.
§3 Lieferbedingungen
Wenn nichts Anderweitiges vereinbart worden ist, liefert STRECON die Produkte an die Produktionsstätte des Käufers; alternativ nach Vereinbarung mit dem Käufer am Hafen oder Flughafen durch Luftoder Seebeförderung. Die Lieferbedingung ist DAP. Die Kosten für Verpackung, Lieferung und Transportversicherung werden dem Käufer in Rechnung gestellt. Um der Eindeutigkeit willen, werden die Waren nach bestem Ermessen von STRECON verschickt, ohne dass STRECON für die billigste Transportart garantiert.
§4 Preisanpassungen
STRECON behält sich das Recht vor, die Preise der Produkte bei Nachbestellungen und Erneuerung abgelaufener Angebote anzupassen. Darüber hinaus behält STRECON sich das Recht vor, akzeptierte Preise bei Regierungseingriffen oder ähnlichen Bedingungen anzupassen, auf die STRECON keinen Einfluss hat. Ansonsten entsprechen die in Rechnung gestellten Preise den Angeboten.
§5 Risiko
Risiko und Haftung entsprechend den „Incoterms 2010”.
§6 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung muss entsprechend den in der Auftragsbestätigung oder der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen erfolgen. STRECON behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzögerung eine Gebühr in Höhe von Euro 100 plus 0,5 % Zinsen je Woche für den fälligen Betrag in Rechnung zu stellen. Um der Eindeutigkeit willen: Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen einzubehalten oder Schulden zu begleichen, indem er diese an etwaigen von STRECON bestrittenen Gegenforderungen verrechnet oder den in Rechnung gestellten Preis reduziert.
§7 Übertragung des Eigentums
Bis zum Eingang der vollen Bezahlung für die Produkte bei STRECON bleiben diese das Eigentum von STRECON und dürfen in keiner Weise verpfändet oder übereignet werden.
§8 Lieferzeit
Als Zeitpunkt der Lieferung gilt das Versanddatum von STRECON; und STRECON schließt die Haftung für jede Lieferverzögerung aufgrund von Umständen aus, die STRECON nicht zu vertreten hat, einschließlich aber nicht ausschließlich aufgrund von Streiks, Aussperrungen, Arbeitsunruhen und dergleichen, oder aufgrund von außergewöhnlichen Maßnahmen von Seiten der Regierung, Pandemien und Naturkatastrophen, Transporthindernissen,
einschließlich Eis oder anderer Transportschwierigkeiten, und aufgrund von verzögerten, unvollständigen oder fehlerhaften Lieferungen, die rechtzeitig bei Zulieferern bestellt wurden, fehlender Stromversorgung und ähnlichen Produktionshinde-rungen, Brand oder Betriebsunfällen in den eigenen Werken oder den Werken von Zulieferern.
§9 Informationen
STRECON schließt jede Haftung für Fehler oder falsche Auslegung von Informationen und technischen Daten in Katalogen, Broschüren und anderen Drucksachen sowie für in der Homepage von STRECON zur Verfügung gestellten Informationen aus. Vorschläge, Ratschläge und sonstige Leistungen über die in den obigen Unterlagen hinaus werden durch den Käufer auf eigene Verantwortung verwendet.
§10 Änderungen
Änderungen der Produktspezifikationen - für in Auftrag gegebene, aber nicht gelieferte Produkte - sind mit dem Käufer abzustimmen. In solchen Fällen muss STRECON den Kunden unterrichten und Änderungen werden nicht wirksam, bis sie mit dem Käufer schriftlich vereinbart worden sind.
§11 Garantie
Falls keine anderweitige Vereinbarung vorliegt, gewährt STRECON für die Produkte ab dem Versanddatum eine Garantie von 12 Monaten. Während der Garantiedauer verpflichtet sich STRECON, solche Produkte je nach Ermessen von STRECON zu reparieren oder zu ersetzen, die nach Prüfung durch STRECON oder in anderer Weise aufgrund von
Herstellungsfehlern, Konstruktions- und/oder Materialfehlern von STRECON als mangelhaft akzeptiert werden. STRECON zahlt evtl. für Kosten im Zusammenhang mit der Demontage und der erneuten Montage, aber solche Kosten müssen in jedem Einzelfall von STRECON bestätigt werden. Der Käufer muss auf seine Rechnung und sein Risiko die
defekten Produkte an STRECON (Fracht und Versicherung bezahlt) senden. Die Rücklieferung schadhafter Produkte muss ohne angebaute Teile erfolgen. Eine Beschreibung der Ursache für die Rücksendung muss beigefügt werden. Reparierte Produkte werden an den Käufer zurückgesandt. Die Fracht geht zu Lasten von STRECON. Für Länder
außerhalb Europas behält sich STRECON das Recht vor, die Produkte per Schiff zurückzuschicken. STRECON bezahlt die Fracht bis zu dem Hafen, der nach Ansicht von STRECON für den Käufer am günstigsten ist. Der Käufer zahlt für die Fracht über Land vom Hafen zum Käufer. Alle ausgebauten Teile gehen in das Eigentum von STRECON über. Es stellt für
den Anspruch auf kostenlose Reparatur eine Voraussetzung dar, dass vereinbarte Zahlungsbedingungen eingehalten werden, und dass die gelieferten Produkte nicht ohne die Zustimmung von STRECON repariert, geändert oder entgegen den von STRECON erteilten Anweisungen für Zwecke verwendet wurden, für die sie nicht ausgelegt bzw. installiert worden sind.
§12 Produkthaftung
Unter der Voraussetzung, dass STRECON nach den gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Produkthaftung und/oder unerlaubter Handlungen haftbar ist, haftet STRECON für Personenschäden (oder im Todesfall) und/oder Schäden an dem Eigentum des Käufers, die durch die Produkte von STRECON verursacht werden. STRECON hat eine Produkthaftpflichtversicherung abgeschlossen, schließt aber die Haftung für Forderungen aus, die Euro 300.000 (in Worten Euro drei hundert tausend 00/100) pro Schadensfall aus übersteigen. Darüber hinaus schließt STRECON jede Haftung und Kosten für Tätigkeiten aus, die nicht ausdrücklich von der angegebenen von STRECON geschlossenen Haftpflichtversicherung umfasst sind, aus. Um der Eindeutigkeit willen: STRECON übernimmt keine etwaigen anderen Haftungen.
§13 Entschädigung
Der Käufer muss STRECON für alle Schadensersatzforderungen schadlos halten und entschädigen, für die STRECON von den Kunden des Käufers oder Dritten in Anspruch genommen wird, falls STRECON entsprechend diesen Bedingungen die Haftung für solche Forderungen dem Käufer gegenüber begrenzt oder ausgeschlossen hat.
§14 Folgeschäden und -verluste
Um der Eindeutigkeit willen: STRECON schließt ausdrücklich jede Haftung für alle Forderungen aufgrund von indirekten Schäden oder Folgeschäden an Eigentum, von Produktionsverlusten, entgangenen Gewinnen, Verlust von Firmenwert und allen anderen indirekten Verlusten ungeachtet deren Ursache aus, die etwa aufgrund von Defekten und/oder Verzögerung der Lieferung der verkauften Produkte entstehen, einschließlich Herstellungsfehler, Konstruktions- und/oder Materialfehler, und eine solche Haftung wird nicht von STRECON akzeptiert. Der Käufer hat diese Rahmenbedingungen vollständig zur Kenntnis genommen und akzeptiert, wenn er STRECON einen Auftrag erteilt.
§15 Reklamationen
Der Käufer muss STRECON jede Forderung oder Mängelrüge wegen Defekte und/oder Lieferverzögerung der Produkte unverzüglich zustellen.
§16 Streitfälle
Dänisches Recht findet auf diese Allgemeinen Lieferbedingungen Anwendung. Alle Streitfälle oder Differenzen, die zwischen STRECON und dem Käufer entstehen, die nicht gütlich geregelt werden können, sind durch das zuständige Amtsgericht in DK-Sønderborg zu entscheiden. Alle Gerichtsverfahren sind in englischer Sprache durchzuführen.
Copyright © 2025 STRECON A/S, All rights reserved>